Fachanwältin für Familienrecht in Köln

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht lautet meine Philosophie „Mehr als nur Rechtsberatung…“. Sie erhalten für Ihre individuelle Situation eine kompetente und achtsame Beratung und Vertretung.

Die Spezialisierung im Familienrecht sowie die zusätzliche Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht garantieren Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Themen. Meine Zulassung gilt im gesamten Rechtsgebiet von Deutschland.

Durch meine vielschichtige Berufserfahrung – auch schon vor der Gründung der Kanzlei – sowie durch weitere Ausbildungen neben den anwaltlichen Fortbildungen nehme ich Sie ganzheitlich in Ihrer speziellen Situation wahr.

Die Kanzlei wurde 1999 gegründet. Nach 23 Jahren im Kölner Stadtgebiet bin ich nun am Stadtrand von Köln tätig, im Künstler- und Medienviertel in Hürth-Efferen.

Fachanwältin Simone Schneider

FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT IN KÖLN

Fachanwältin Simone Schneider

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht lautet meine Philosophie „Mehr als nur Rechtsberatung…“. Sie erhalten für Ihre individuelle Situation eine kompetente und achtsame Beratung und Vertretung.

Die Spezialisierung im Familienrecht sowie die zusätzliche Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht garantieren Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Themen. Meine Zulassung gilt im gesamten Rechtsgebiet von Deutschland.

Durch meine vielschichtige Berufserfahrung – auch schon vor der Gründung der Kanzlei – sowie durch weitere Ausbildungen neben den anwaltlichen Fortbildungen nehme ich Sie ganzheitlich in Ihrer speziellen Situation wahr.

Die Kanzlei wurde 1999 gegründet. Nach 23 Jahren im Kölner Stadtgebiet bin ich nun am Stadtrand von Köln tätig, im Künstler- und Medienviertel in Hürth-Efferen.

Familienrecht in Köln
Wir beraten Sie vertrauensvoll und kompetent
Immobilienrecht in Köln
Gehen Sie auf Nummer sicher: Wir begleiten Sie durch den Kauf- und Verkaufsprozess
Erbrecht in Köln
Wir beraten Sie vor und nach dem Erbfall, um etwaige Konflikte zu vermeiden und zu lösen

Fachanwältin für Familienrecht Simone Schneider

Spezialisierungen

Eheverträge – individuelle Vereinbarungen für anspruchsvolle Situationen

Scheidungen – hohe Kompetenz in komplexen Fällen

Familienrecht

Immobilienrecht

Erbrecht

 

Mitgliedschaften

Rechtsanwaltskammer Köln

Deutscher Anwaltverein

Kölner Anwaltsverein

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein

Beruflicher Werdegang

2007
Zulassung zur Fachanwältin für Familienrecht

1999
Zulassung zur Rechtsanwältin, Gründung der Anwaltskanzlei Simone Schneider

1997 – 1999
freiberufliche Tätigkeit in verschiedenen Kanzleien

1991 – 1997
Unternehmensberatung in mittelständischen Industrie- und Immobilienunternehmen, Unternehmensentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit

Leistungen der Kanzlei

Familienrecht
Familienrecht
Immobilienrecht
Immobilienrecht

Familienrecht Köln

Vor einer Eheschließung sollten Sie prüfen lassen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist – z.B. weil die Erhaltung eines Unternehmens, einer Immobilie oder sonstigen Familienbesitzes angestrebt wird.

In einem Ehevertrag können z.B. der Zugewinn, der nacheheliche Unterhalt und der Versorgungsausgleich modifiziert werden, soweit dies mit dem Gesetz und der Rechtsprechung vereinbar ist. Dies kann auch bei bereits bestehender Ehe vereinbart werden.

Das deutsche Familienrecht ist komplex. Neben den vorgenannten Kernthemen gibt es umfangreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch umfassend für Ihre individuelle Situation.

 

Trennung

Bei der Trennung ist die Klärung der sog. Trennungsfolgen erforderlich, das sind zunächst der Kindes- und Trennungsunterhalt sowie die Frage, wer auszieht und bei wem die Kinder leben werden (Wechselmodell oder Umgangsregelung). Auch die Vermögensauseinandersetzung und der Zugewinn können zu diesem Zeitpunkt schon geregelt werden.

Die Trennungszeit ist häufig überlagert von emotionalen Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal sehr nahestanden. Meine Erfahrung zeigt, dass viele Probleme sowie deren Eskalation vermieden werden können, wenn schon in einer frühen Phase ein anwaltlicher Rat eingeholt wird. In dieser herausfordernden Situation begleite ich Sie empathisch und kompetent.

Dabei ist es zunächst das Ziel, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken und somit ein nervenaufreibendes und langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Der Ehevertrag kann auch in der Trennungsphase als sog. Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden.  

Eine Vereinbarung ist in jeder Hinsicht günstiger als eine gerichtliche Klärung: Sie sparen Zeit, Geld und Energie.

Scheidung

Möchten Sie eine Scheidung beantragen sollten zuvor sämtliche rechtliche Voraussetzungen geklärt werden. Wünschen beide Eheleute eine Scheidung, so reicht eine einjährige Trennungsphase aus. Will jedoch nur ein Partner die Scheidung, der andere jedoch nicht, dann verlängert sich die Trennungszeit auf bis zu drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. In Härtefällen ist eine Scheidung jedoch auch schneller möglich.

Ein Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche), der grundsätzlich mit der Scheidung durchgeführt wird, dauert mindestens ein halbes Jahr. Unter Umständen kann der Versorgungsausgleich auch ausgeschlossen oder abgefunden werden, abhängig von Ihrer individuellen Situation. Gerne berate ich Sie dazu.

Auch eine Online-Scheidung ist möglich, wenn die Eheleute die Scheidung einvernehmlich wünschen und auch bezüglich der Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen Einvernehmen besteht. Die Kosten hierfür sind identisch mit denen der konventionellen Scheidung, es handelt sich um gesetzlich festgelegte, einheitliche und deutschlandweit gültige Gebühren. Die Mandatierung und die Kommunikation mit Ihnen findet in diesem Falle online und/oder telefonisch statt. Das bietet sich an wenn Sie viel unterwegs sind oder in einer anderen Stadt oder im Ausland wohnen. Das Verfahren ist einfach und unkompliziert, ich berate Sie gerne dazu.

     In folgenden Bereichen berate und vertrete ich Sie:

  • Eheverträge
  • Scheidung oder Aufhebung einer Ehe / Lebenspartnerschaft
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Zugewinn
  • Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Wohnungszuweisung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Adoptionen
  • Abstammungssachen

Immobilienrecht

Soll eine Immobilie veräußert oder erworben werden, ist es wichtig, sich frühzeitig um rechtlichen Beistand zu kümmern.

Das deutsche Immobilienrecht ist facettenreich, da müssen Besonderheiten der vertraglichen Vereinbarungen Beachtung finden. Auch die Fragen der Finanzierung sowie deren Sicherungen sind oft von Bedeutung. Häufig sind dies auch Themen in familienrechtlichen Mandaten, z.B. wenn Eheleute sich trennen und beide für den Kreditvertrag haften.

Von der anfänglichen Beratung oder auch Vertretung gegenüber Ihren Vertragspartnern über die Prüfung von Vertragsentwürfen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Erbrecht

Die Erfahrung zeigt, dass viele Familienbeziehungen aufgrund von Streitigkeiten über ein Erbe zerbrechen. Solche Auseinandersetzungen können Sie verhindern, wenn Sie sich zu Lebzeiten über das Thema Erbrecht informieren und eine Vorsorge für den Todesfall treffen.

Testament und Erbvertrag

Wenn Sie keine eigenen Verfügungen treffen gilt die gesetzliche Erbfolge – dann wird das Erbe unter Verwandten und Ehegatten nach der gesetzlichen Rangordnung aufgeteilt. Für die Regelung Ihres eigenen Nachlasses muss auch die passende Form der Verfügung in einer individuellen und persönlichen Beratung gefunden werden.

Wenn Sie selber Erbe sind geht es um die Frage Ihrer Ansprüche. Ich berate Sie zum Thema Erbrecht in Köln umfassend, sowohl vor als auch nach dem Erbfall, um etwaige Konflikte zu vermeiden und zu lösen.

Um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, wenn Sie nicht mehr alles so wie früher schaffen, empfiehlt es sich, der Person Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht zu erteilen – am besten gemeinsam mit einer Patientenverfügung. Sprechen Sie mich gerne hierzu an.

 

     Mein Beratungsangebot erstreckt sich auf folgende Bereiche:

  • Allgemeine Beratung in Nachlassangelegenheiten
  • Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Erbansprüchen
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung über die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen
  • Verhandlungen mit Banken und Behörden

Konditionen

Grundsätzlich gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für alle anwaltlichen Tätigkeiten. In Zivilsachen wird dort grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Sache abgerechnet.

Die Schwerpunkte der außergerichtlichen anwaltlichen Tätigkeiten für Mandanten sind sowohl Beratungen als auch die Vertretung Ihrer Interessen gegenüber Dritten. Für diese Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, anstelle der Regelungen des RVG Honorarvereinbarungen zu schließen. Diese werden im Einzelfall gemeinsam besprochen und richten sich nach der Bedeutung und dem Wert der Sache sowie dem Tätigkeitsaufwand.

Bei gerichtlichen Tätigkeiten dürfen aus gesetzlichen Gründen die Vergütungsregelungen des RVG nicht unterschritten werden. Diese Mindestgebühren gelten auch bei konventionellen Scheidungen und genauso bei Online-Scheidungen.

Sprechen Sie uns bitte an, wir geben Ihnen gerne für Ihre konkrete Situation die entsprechende Auskunft. Wir übernehmen auch gerne für Sie die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.